Dienstleistungen

Unsere Dienstleistungen

Beratung vor einer Verhandlung

Bereits wenn eine Vorladung oder ein Anschreiben von der Polizei sollten Sie einen Verteidiger aufsuchen. Je früher ich in ein Verfahren einsteige, um so besser kann ich Ihnen helfen. Im Idealfall kann man so ein Verfahren ganz ohne Gerichtsverhandlung aus der Welt schaffen. 

Ich berate Sie auch in allen Fragen hinsichtlich von mit dem Strafverfahren verbundenen Nebenfragen, wie Schadensersatz, Führerscheinverlust, Ausweisung, Führungszeugnis, etc. 

 

 

Verteidigung während der Verhandlung

Ich verteidige bundesweit vor allen Strafgerichten, sei es Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht. In der Hauptverhandlung findet der Kern des Strafverfahrens statt. Hier ist es wichtig, einen spezialisierten und erfahrenen Strafverteidiger an seiner Seite zu haben. 

Unterstützung nach der Verhandlung 

Auch nach der Gerichtsverhandlung geht die Verteidigung weiter. Ich vertrete Sie in allen Rechtsmitteln, sei es Berufung oder Revision. Ich bin an allen strafrechtlichen Revisionsgerichten in Deutschland zugelassen, und verteidige Sie vor dem Bundesgerichtshof oder dem Oberlandesgericht. Inhaftierte Mandanten verteidige ich auch in der Strafvollstreckung und im Strafvollzug.

Machen Sie einen Termin! 

Besprechen Sie Ihr Problem direkt mit mir in meinem Büro an der Schlachte 30a, oder rufen Sie mich an. In dringenden Fällen, wie Verhaftung oder bei Hausdurchsuchungen können Sie mich auch unter der Notfallhandynummer erreichen. 

 

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